Die Dienstleistungsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit sind zwei wichtige Grundsätze des Europäischen Binnenmarkts und des europäischen Wirtschaftsrechts. Die Dienstleistungsfreiheit besagt, dass Dienstleistungsunternehmen aus einem EU-Mitgliedsland in einem anderen EU-Land ihre Dienstleistungen anbieten dürfen, ohne dabei diskriminiert zu werden. Die Niederlassungsfreiheit erlaubt es Unternehmen und Selbstständigen, in einem anderen EU-Land eine Niederlassung zu gründen oder sich dort dauerhaft zu etablieren. Diese Grundsätze sollen den grenzüberschreitenden Handel und den Wettbewerb fördern und den Zugang zu Dienstleistungen in der EU erleichtern. Gleichzeitig müssen die Unternehmen jedoch auch die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen des Gastlandes beachten.