Ein Dienstvertrag ist ein Vertragstyp im Zivilrecht, bei dem eine Person (der Dienstverpflichtete) sich gegenüber einer anderen Person (der Auftraggeber) verpflichtet, eine bestimmte Dienstleistung zu erbringen. Dabei steht die Erbringung einer Leistung im Vordergrund, nicht die Herstellung oder Lieferung eines Werkes. Der Dienstvertrag kann entgeltlich oder unentgeltlich sein und wird in vielen Bereichen angewendet, wie etwa im Arbeitsrecht, im Dienstleistungssektor, im Gesundheitswesen oder im Bildungsbereich. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die Art und den Umfang der Dienstleistung, die Vergütung und die Haftung. Der Dienstvertrag ist ein wichtiger Vertragstyp im Wirtschaftsleben und in der Auftragsvergabe.