Das dispositives Recht (auch „nachgiebiges Recht“) bezeichnet im Zivilrecht Regelungen, die durch individuelle Vereinbarungen der Parteien abgeändert oder ausgeschlossen werden können. Dispositives Recht enthält also Regelungen, von denen die Parteien abweichen können, wenn sie dies ausdrücklich vereinbaren. Im Gegensatz dazu steht das zwingende Recht, bei dem die gesetzlichen Regelungen nicht durch Vereinbarungen der Parteien umgangen werden können. Zwingendes Recht enthält zwingende Vorschriften, die zum Schutz schwächerer Vertragsparteien oder im öffentlichen Interesse erlassen wurden und nicht abbedungen werden dürfen. Die Unterscheidung zwischen dispositivem und zwingendem Recht hat Auswirkungen auf die rechtliche Wirksamkeit und Verbindlichkeit von Verträgen und Vereinbarungen.