Der Dissens bezeichnet im Vertragsrecht eine Meinungsverschiedenheit oder Uneinigkeit zwischen den Vertragsparteien über wesentliche Vertragsinhalte. Wenn ein Dissens besteht, können sich die Parteien nicht auf einen Vertrag einigen, da sie unterschiedliche Auffassungen über die Vertragsbedingungen haben. Ein Dissens kann verschiedene Gründe haben, wie etwa unterschiedliche Preisvorstellungen, Uneinigkeit über die Lieferbedingungen oder Unklarheiten bei den Vertragspflichten. Ein wirksamer Vertrag kommt nur zustande, wenn die Parteien ihre Einigung über alle wesentlichen Vertragsbedingungen erzielen können. Bei einem Dissens besteht keine wirksame Vertragsbindung, und die Parteien sind nicht an den Vertragsabschluss gebunden.