Das Verbot der Doppelbestrafung (auch „Ne-bis-in-idem-Prinzip“ oder „Non-bis-in-idem-Prinzip“) besagt, dass eine Person nicht für dieselbe Straftat mehrfach bestraft werden darf. Es ist ein grundlegendes Prinzip des Strafrechts und dient dem Schutz vor Mehrfachverfolgung und Mehrfachbestrafung für denselben Sachverhalt. Das Verbot der Doppelbestrafung soll sicherstellen, dass eine Person nicht zweimal für dasselbe Vergehen zur Verantwortung gezogen wird und dass sie nach Abschluss eines Strafverfahrens nicht erneut vor Gericht gestellt werden kann. Die Einhaltung des Doppelbestrafungsverbots ist ein wichtiger Grundsatz des rechtsstaatlichen Strafverfahrens.