Der dringende Tatverdacht ist ein Begriff im Strafprozessrecht und besagt, dass gegen eine Person ein konkreter Verdacht besteht, eine Straftat begangen zu haben. Der dringende Tatverdacht ist eine Voraussetzung für die Untersuchungshaft oder den Erlass eines Haftbefehls. Er basiert auf konkreten Indizien, Beweismitteln oder Aussagen, die auf eine Straftat hinweisen und eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Täterschaft der Person darstellen. Der dringende Tatverdacht ist eine wichtige Grundlage für die Strafverfolgung und dient der Sicherung von Beweisen und der Verhinderung von Fluchtgefahr bei schweren Straftaten.