Die Drittwirkung der Grundrechte bezeichnet die Auswirkungen von Grundrechten auf das Verhältnis zwischen Privatpersonen und staatlichen Institutionen. Grundrechte sind in vielen Verfassungen als Rechte der Bürger gegenüber dem Staat verankert. Die Drittwirkung tritt ein, wenn Grundrechte auch unmittelbare Rechte zwischen Privatpersonen begründen und somit das Verhältnis zwischen Bürgern untereinander beeinflussen. Dies kann etwa bei der Kollision von Grundrechten unterschiedlicher Personen oder bei der Anwendung von Grundrechten in privatrechtlichen Vertragsverhältnissen der Fall sein. Die Drittwirkung der Grundrechte ist in vielen Ländern umstritten und hängt von der Ausgestaltung der jeweiligen Verfassung und Rechtsordnung ab.