Die Drohung ist ein strafrechtlicher Tatbestand und bezeichnet die Ankündigung oder das Inaussichtstellen eines künftigen Übels mit dem Ziel, eine andere Person zu einer Handlung, Unterlassung oder Duldung zu nötigen. Die Drohung kann physischer, psychischer oder wirtschaftlicher Natur sein und stellt einen Verstoß gegen die persönliche Freiheit und Selbstbestimmung dar. Im Strafgesetzbuch vieler Länder ist die Drohung als Nötigungstatbestand definiert und kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Die Drohung kann sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich auftreten und ist ein Verstoß gegen die Rechtsordnung und den Schutz der persönlichen Integrität.