Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wurde von dem Oberlandesgericht Düsseldorf erstellt und dient als Orientierungshilfe für Familiengerichte, Jugendämter und Eltern bei der Festsetzung des Kindesunterhalts. In der Düsseldorfer Tabelle sind Unterhaltsbeträge für minderjährige und volljährige Kinder in Abhängigkeit von den Einkommensverhältnissen der Eltern festgelegt. Die Tabelle wird regelmäßig aktualisiert und berücksichtigt gesetzliche Änderungen und wirtschaftliche Entwicklungen. Die Düsseldorfer Tabelle ist jedoch keine zwingende Rechtsnorm, sondern eine Empfehlung, die von den Gerichten in der Regel beachtet wird. Sie soll eine einheitliche und gerechte Berechnung des Kindesunterhalts sicherstellen.