Die Durchsuchung ist eine staatliche Maßnahme, bei der Räumlichkeiten oder Personen nach Beweismitteln, Tatwerkzeugen oder anderen relevanten Gegenständen durchsucht werden. Die Durchsuchung kann in verschiedenen rechtlichen Kontexten erfolgen, wie etwa im Strafprozessrecht, bei polizeilichen Ermittlungen oder bei Zollkontrollen. Sie ist in der Regel nur zulässig, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt oder bestimmte Ausnahmen und Eilbedürfnisse vorliegen. Die Durchsuchung ist ein Eingriff in die Privatsphäre und die Grundrechte der Betroffenen und unterliegt daher bestimmten rechtlichen Vorgaben und Beschränkungen. Die Durchführung und Dokumentation der Durchsuchung muss ordnungsgemäß erfolgen, um die Beweisverwertung im Strafverfahren zu gewährleisten.