Die echte Rückwirkung (auch „retroaktive Rückwirkung“) bezeichnet im Recht die Anwendung einer neuen Rechtsnorm auf bereits abgeschlossene Sachverhalte oder Ereignisse, die zu einem Zeitpunkt stattgefunden haben, bevor die neue Norm in Kraft getreten ist. Die echte Rückwirkung führt dazu, dass bereits erfolgte Handlungen oder Ereignisse nachträglich anders rechtlich bewertet werden, als es zum Zeitpunkt der Handlung oder des Ereignisses der Fall war. Die echte Rückwirkung ist in den meisten Rechtsordnungen verboten, da sie als Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit und den Vertrauensschutz betrachtet wird. Eine neue Rechtsnorm sollte in der Regel nur für die Zukunft gelten und bestehende Rechtsverhältnisse nicht rückwirkend ändern.