Die eheähnliche Lebensgemeinschaft (auch „nichteheliche Lebensgemeinschaft“ oder „wilde Ehe“) bezeichnet das Zusammenleben von zwei Personen in einer festen Partnerschaft, die nicht durch eine Eheschließung rechtlich verbunden sind. Die eheähnliche Lebensgemeinschaft ähnelt in vielen Aspekten einer Ehe, wie etwa dem gemeinsamen Haushalt, der gemeinsamen Kindererziehung und der gegenseitigen Unterstützung. Obwohl die Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft nicht rechtlich verheiratet sind, können sie in einigen Rechtsbereichen ähnliche Rechte und Pflichten haben, wie etwa im Unterhaltsrecht oder im Mietrecht. Die eheähnliche Lebensgemeinschaft ist in vielen Ländern anerkannt und wird gesellschaftlich weitgehend akzeptiert.