Das Ehegattenerbrecht bezeichnet die erbrechtlichen Ansprüche und Rechte, die einem Ehegatten beim Tod seines Partners zustehen. Das Ehegattenerbrecht ist in den Erbrechtsgesetzen vieler Länder geregelt und sieht in der Regel vor, dass der überlebende Ehegatte einen gesetzlichen Erbanspruch hat, der ihn als Erben oder Vermächtnisnehmer begünstigt. Das Ehegattenerbrecht soll den überlebenden Ehepartner absichern und ihm eine angemessene Versorgung und finanzielle Unterstützung nach dem Tod des Partners gewährleisten. Die konkreten Regelungen zum Ehegattenerbrecht können je nach Land und Rechtsordnung variieren und hängen von verschiedenen Faktoren wie der Gütertrennung oder dem Vorhandensein von gemeinsamen Kindern ab.