Der ehrenamtliche Richter (auch „Schöffe“ oder „Laienrichter“) ist eine Person, die neben den Berufsrichtern an Gerichtsverfahren teilnimmt und über Rechtsstreitigkeiten oder Strafverfahren mitentscheidet. Ehrenamtliche Richter sind in vielen Ländern ein wichtiger Bestandteil der Gerichtsbarkeit und sollen eine Beteiligung der Bürger an der Rechtsprechung sicherstellen. Sie werden für einen bestimmten Zeitraum bestellt und nehmen ihre Aufgaben in der Regel in Strafprozessen, Arbeitsgerichtsverfahren oder Verwaltungsstreitigkeiten wahr. Ehrenamtliche Richter sind in der Regel keine ausgebildeten Juristen, sondern repräsentieren verschiedene gesellschaftliche Gruppen und bringen ihre Lebenserfahrung und Fachkenntnisse in die Urteilsfindung ein.