Der Eigentumsvorbehalt ist eine rechtliche Vereinbarung im Vertragsrecht, bei der der Verkäufer eines Gutes oder einer Ware das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vorbehält. Der Käufer erhält die Ware zwar bereits, aber das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung auf ihn über. Der Eigentumsvorbehalt dient dem Schutz des Verkäufers vor Zahlungsausfällen und ermöglicht ihm, die Ware zurückzufordern, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Eigentumsvorbehalt ist vor allem in Geschäften mit Warenlieferung auf Kredit üblich und wird oft in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart.