Der Eilrechtsschutz (auch „Eilverfahren“ oder „Einstweiliger Rechtsschutz“) bezeichnet im Zivilprozessrecht und Verwaltungsprozessrecht eine besondere gerichtliche Verfahrensart, bei der eine schnelle Entscheidung über dringende Angelegenheiten oder Streitigkeiten getroffen wird. Der Eilrechtsschutz ermöglicht es, einstweilige Anordnungen oder einstweilige Verfügungen zu erlassen, um drohende Nachteile oder Schäden abzuwenden oder dringende Maßnahmen zu ergreifen. Das Eilverfahren zeichnet sich durch eine verkürzte Verfahrensdauer und eine besondere Dringlichkeit aus und kann in vielen Rechtsbereichen, wie etwa im Arbeitsrecht, im Mietrecht oder im Datenschutzrecht, angewendet werden. Der Eilrechtsschutz dient der Sicherung von Rechten und Interessen, wenn eine reguläre Klage oder Verfahrensdauer zu langwierig wäre.