Die Einbürgerung ist ein Rechtsakt, durch den einem ausländischen Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wird. In Deutschland ist die Einbürgerung im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Voraussetzungen für eine Einbürgerung können unter anderem ein langfristiger Aufenthalt in Deutschland, ausreichende Sprachkenntnisse, der Nachweis eines rechtmäßigen Aufenthalts und finanzielle Absicherung sein. Zudem darf der Bewerber keine Vorstrafen haben und muss sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Die Einbürgerung kann entweder durch Ermessensentscheidung oder durch Einbürgerungszusicherung erfolgen. Nach erfolgreicher Einbürgerung erhält der Betroffene die gleichen Rechte und Pflichten wie ein deutscher Staatsbürger.