Die einfache Mehrheit ist ein Abstimmungsergebnis, bei dem eine Mehrheit von mindestens 50 Prozent plus einer Stimme ausreicht, um eine Entscheidung zu treffen. Dieses Prinzip findet vor allem in der parlamentarischen Praxis Anwendung, beispielsweise bei Abstimmungen im Bundestag. Anders als die absolute Mehrheit, bei der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig ist, muss die einfache Mehrheit nur mehr Ja- als Nein-Stimmen aufweisen. Sie ist oft ausreichend, wenn keine besonderen Anforderungen an die Mehrheitsentscheidung gestellt werden, wie beispielsweise bei Wahlen oder Abstimmungen über Gesetzesentwürfe. In bestimmten Fällen können jedoch andere Mehrheitserfordernisse vorgesehen sein, etwa eine qualifizierte oder absolute Mehrheit.