Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt, sich in die Gesellschaft zu integrieren und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie umfasst verschiedene Maßnahmen und Hilfen, wie zum Beispiel therapeutische Leistungen, schulische Förderung, berufliche Rehabilitation oder Unterstützung im Alltag. Das Ziel der Eingliederungshilfe ist es, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und Benachteiligungen auszugleichen. Die Leistungen werden individuell auf die Bedürfnisse der betroffenen Person abgestimmt und können in Form von Geldleistungen, Sachleistungen oder persönlicher Assistenz erbracht werden. Anspruchsberechtigt sind in der Regel Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung.