Die Eingriffsregelung ist ein rechtlicher Grundsatz, der besagt, dass staatliche Eingriffe in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern eine gesetzliche Grundlage benötigen. Dieser Grundsatz ist in vielen Verfassungen und Gesetzen verankert, um den Schutz der individuellen Freiheitsrechte zu gewährleisten. Bevor der Staat in die Rechte eines Einzelnen eingreift, muss also eine entsprechende Rechtsgrundlage vorhanden sein. Diese Regelung betrifft verschiedene Bereiche des Rechts, wie zum Beispiel das Strafrecht, das Polizeirecht oder das Verwaltungsrecht. Sie dient dazu, Willkür und Machtmissbrauch zu verhindern und den Rechtsstaat zu stärken, indem staatliche Eingriffe einer demokratischen Legitimation unterliegen.