Die Eingruppierung bezeichnet die Zuordnung von Beschäftigten zu bestimmten Entgeltgruppen oder Gehaltsstufen im Rahmen eines Tarifvertrags oder einer Vergütungsordnung. Dieses Prinzip findet vor allem im Arbeitsrecht Anwendung, um die Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu regeln. Die Eingruppierung erfolgt anhand bestimmter Kriterien wie Ausbildung, Berufserfahrung und Verantwortungsbereich. Sie legt fest, welches Gehalt oder welche Vergütung der Beschäftigte für seine Tätigkeit erhält. Die Eingruppierung dient dazu, eine gerechte und angemessene Bezahlung sicherzustellen und wird in der Regel von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern ausgehandelt. Im öffentlichen Dienst erfolgt die Eingruppierung häufig nach dem TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst).