Die Einigungsstelle ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle, die in Konfliktsituationen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eingeschaltet werden kann. Sie kommt zum Einsatz, wenn in Tarifverhandlungen keine Einigung erzielt werden kann oder bei Auseinandersetzungen im Rahmen von Mitbestimmungsrechten des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Einigungsstelle besteht aus einer paritätischen Anzahl von Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie einem unparteiischen Vorsitzenden, der als Schlichter fungiert. Ziel der Einigungsstelle ist es, eine Einigung herbeizuführen und einen Kompromiss zwischen den Parteien zu finden. Die Entscheidungen der Einigungsstelle sind rechtlich bindend und können vor dem Arbeitsgericht angefochten werden, wenn formale Fehler vorliegen oder die Entscheidung willkürlich erscheint.