Der Einigungsvertrag bezeichnet den Vertrag, der am 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR (Deutsche Demokratische Republik) geschlossen wurde und die Voraussetzungen für die Wiedervereinigung Deutschlands schuf. Mit dem Einigungsvertrag wurden die Einzelheiten zur Übernahme des DDR-Gebiets durch die Bundesrepublik und zur Eingliederung der DDR in das politische und wirtschaftliche System der Bundesrepublik festgelegt. Er regelte unter anderem die Angleichung der Rechtsordnungen, die Übernahme von Vermögen und Schulden sowie die Ausgestaltung der politischen Institutionen in den neuen Bundesländern. Der Einigungsvertrag trat am 3. Oktober 1990 in Kraft und markiert den offiziellen Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung.