Die einstweilige Anordnung ist ein Rechtsinstitut, das im Zivilprozess- und Verwaltungsprozessrecht Anwendung findet. Sie ermöglicht es einem Gericht, in dringenden Fällen eine vorläufige Entscheidung zu treffen, bevor das eigentliche Verfahren abgeschlossen ist. Eine einstweilige Anordnung kann zum Beispiel dann erlassen werden, wenn ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, der eine sofortige Maßnahme erfordert, um schwerwiegende Nachteile zu verhindern. Ein typisches Beispiel ist die einstweilige Verfügung, mit der bestimmte Handlungen vorläufig untersagt oder angeordnet werden können. Die einstweilige Anordnung ist zeitlich begrenzt und erlangt ihre Wirkung meist mit Zustellung an die betroffene Partei.