Die einstweilige Verfügung ist ein vorläufiger gerichtlicher Beschluss, der es einem Gericht erlaubt, Maßnahmen zum Schutz von Rechten oder zur Regelung von Streitigkeiten zu treffen, bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden können. Sie kommt häufig bei eiligen Angelegenheiten oder drohender Rechtsverletzung zum Einsatz. Um eine einstweilige Verfügung zu erwirken, muss der Antragsteller glaubhaft darlegen, dass er einen Anspruch auf das begehrte Recht hat und dass ein dringender Handlungsbedarf besteht, um einen Schaden abzuwenden. Die einstweilige Verfügung ist vorläufig und kann später durch ein Hauptsacheverfahren bestätigt, geändert oder aufgehoben werden. Sie dient dazu, eine vorläufige Regelung bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage sicherzustellen.