Ein Einzelrichter ist ein Richter, der allein über eine rechtliche Streitigkeit entscheidet, ohne dass eine Kammer oder ein Gerichtsgremium beteiligt ist. In bestimmten Verfahren und Rechtsgebieten ist es möglich, dass Angelegenheiten von einem Einzelrichter bearbeitet werden, insbesondere wenn es sich um weniger komplexe Fälle handelt oder eine schnelle Entscheidung erforderlich ist. Die Zuständigkeit eines Einzelrichters kann je nach Rechtsordnung variieren. In der Regel hat der Einzelrichter die gleichen Befugnisse wie ein Richter in einem Kollegialgericht. Die Verhandlung und Entscheidung durch einen Einzelrichter kann zu einer beschleunigten Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten führen.