Die Einziehung ist ein Rechtsbegriff, der die Beschlagnahme oder Wegnahme von Vermögenswerten beschreibt, die im Zusammenhang mit einer Straftat erlangt wurden oder als Tatwerkzeug dienten. Diese Maßnahme soll verhindern, dass kriminelle Gewinne weiter genutzt oder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht werden. Die Einziehung von Vermögenswerten ist ein wesentliches Element in der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und anderen schweren Straftaten. Nach einer Verurteilung kann das Gericht die Einziehung anordnen, wodurch die betreffenden Vermögenswerte dem Staat oder den Geschädigten zugesprochen werden. Die Regelungen zur Einziehung variieren je nach Rechtsordnung und können auch international geltende Vereinbarungen betreffen.