Die Enteignung ist ein hoheitlicher Eingriff des Staates, bei dem einem Eigentümer sein Eigentum gegen angemessene Entschädigung entzogen wird. Dieser Eingriff dient meist dem öffentlichen Interesse, beispielsweise für den Bau von Infrastrukturprojekten wie Straßen, Schienen oder Flughäfen. Die Enteignung ist ein schwerwiegender Eingriff in das Eigentumsrecht und unterliegt daher strengen rechtlichen Voraussetzungen. In den meisten Rechtsordnungen ist sie nur unter bestimmten Bedingungen möglich, wie z.B. bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Bedarfs und ausreichender Entschädigung für den Eigentümer. Die Enteignung muss fair und verhältnismäßig sein, um den Schutz des Eigentums zu gewährleisten.