Die Enterbung bezeichnet die gesetzlich geregelte Aberkennung des gesetzlichen Erbrechts eines nahen Angehörigen, wie beispielsweise eines Kindes oder Ehepartners, durch den Erblasser. Durch die Enterbung wird die betreffende Person von der Erbfolge ausgeschlossen und erhält somit keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Die Gründe für eine Enterbung können vielfältig sein und variieren je nach Rechtsordnung. In der Regel muss der Erblasser seine Enterbungsabsicht in einem Testament oder Erbvertrag klar und eindeutig formulieren. Die Enterbung sollte jedoch nicht mit einem völligen Entzug der Versorgung verwechselt werden, da der Enterbte in vielen Fällen dennoch einen Pflichtteil geltend machen kann, der gesetzlich geschützt ist.