Die persönlichen Entgeltpunkte sind ein Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung und dienen der Berechnung der individuellen Rentenhöhe eines Versicherten. Sie werden auf Grundlage der jährlich erzielten beitragspflichtigen Einkünfte eines Versicherten errechnet und fließen in die Rentenformel ein. Je höher das beitragspflichtige Einkommen eines Versicherten in einem Jahr ist, desto mehr persönliche Entgeltpunkte sammelt er für seine spätere Rente an. Die Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte beeinflusst somit maßgeblich die Rentenhöhe im Alter. Die Rentenversicherungsträger führen ein individuelles Punktekonto für jeden Versicherten, in dem die persönlichen Entgeltpunkte erfasst werden. Die persönlichen Entgeltpunkte sind ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der gesetzlichen Rente und berücksichtigen die individuelle Beitragsleistung im Laufe des Erwerbslebens.