Die Entmündigung ist eine rechtliche Maßnahme, bei der eine Person aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Einschränkungen für handlungsunfähig erklärt wird. Dadurch verliert die betreffende Person ihre volle Geschäftsfähigkeit und kann nicht mehr eigenständig über ihre Angelegenheiten entscheiden. Stattdessen wird ein Vormund oder Betreuer eingesetzt, der die rechtlichen Vertretungs- und Entscheidungsbefugnisse übernimmt. Die Entmündigung soll den Schutz und das Wohl der betroffenen Person sicherstellen, insbesondere wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Interessen zu vertreten. Heutzutage wird der Begriff „Entmündigung“ in vielen Rechtsordnungen vermieden und durch den Begriff „Betreuung“ oder „Unterbringung“ ersetzt, um eine stigmatisierende Wirkung zu vermeiden.