Das Erbbaurecht ist ein grundstücksbezogenes Recht, das es dem Erbbauberechtigten erlaubt, ein Grundstück (Erbbaugrundstück) für eine bestimmte Dauer zu nutzen und zu bebauen. Es handelt sich dabei um ein beschränktes dingliches Recht, das in einem Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Grundstückseigentümer (Verpächter) und dem Erbbauberechtigten (Erbbauberechtigter) vereinbart wird. Der Erbbauberechtigte hat ähnliche Befugnisse wie ein Eigentümer, kann das Grundstück bebauen und nutzen, muss jedoch regelmäßig einen Erbbauzins an den Verpächter entrichten. Das Erbbaurecht ist in Deutschland im Erbbaurechtsgesetz geregelt und kann in der Regel über einen langen Zeitraum, oft Jahrzehnte, bestehen.