Die gesetzliche Erbfolge ist die gesetzlich vorgesehene Reihenfolge, nach der das Vermögen und die Rechte eines Verstorbenen auf seine Erben übergehen, wenn dieser keinen gültigen letzten Willen hinterlassen hat (intestat). Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und sieht eine Rangfolge von Erben vor, beginnend mit den nächsten Angehörigen. In Deutschland werden Ehepartner, Kinder und weitere Verwandte als gesetzliche Erben berücksichtigt. Die Anteile der Erben richten sich nach ihrer Verwandtschaft zum Erblasser. Falls es keine gesetzlichen Erben gibt oder diese das Erbe ausschlagen, tritt der Staat als Erbe ein. Die gesetzliche Erbfolge dient der geordneten Vermögensnachfolge, wenn der Erblasser keine individuelle Verfügung über seinen Nachlass getroffen hat.