Der Erblasser ist die Person, deren Vermögen und Rechte nach ihrem Tod auf ihre Erben übergehen. Er ist die zentrale Figur in einem Erbfall und kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag die Verteilung seines Nachlasses individuell regeln. Der Erblasser kann frei über sein Vermögen verfügen, solange er dabei die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben beachtet. Er kann einen oder mehrere Erben bestimmen, die das Erbe in Form von Geld, Grundstücken, Immobilien oder anderen Vermögensgegenständen erhalten. Die Regelungen des Erblassers sind maßgeblich für die spätere Erbfolge und sollten daher sorgfältig und eindeutig formuliert sein, um mögliche Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.