Die Erbschaft ist das Vermögen, die Rechte und die Verbindlichkeiten, die eine verstorbene Person (Erblasser) hinterlässt und die auf ihre Erben übergehen. Der Erbe tritt in die Rechtsposition des Erblassers ein und erwirbt das Erbe in Form von Geld, Immobilien, Grundstücken, Wertgegenständen oder anderen Vermögensgegenständen. Die Erbschaft kann durch gesetzliche Erbfolge oder testamentarische Verfügung erfolgen, je nachdem, ob der Erblasser ein wirksames Testament hinterlassen hat. Die Erbschaft kann mit Pflichtteilsansprüchen oder Nachlassverbindlichkeiten belastet sein, die vom Erben zu erfüllen sind. Die Verteilung und Verwaltung der Erbschaft unterliegt den Regelungen des Erbrechts und kann unter Umständen notarielle Beglaubigungen erfordern.