Der Erbschaftsbesitz ist der vorläufige Besitz eines potenziellen Erben an einem Nachlass, bevor die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge endgültig geklärt ist. Wenn eine Person verstorben ist und noch keine rechtskräftige Entscheidung über die Verteilung des Erbes getroffen wurde, können die potenziellen Erben den Nachlass vorübergehend in Besitz nehmen. Der Erbschaftsbesitz dient der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses, bis die Erbfolge endgültig geklärt ist. Es ist zu beachten, dass der Erbschaftsbesitz nicht automatisch das volle Erbrecht bedeutet, da die gesetzliche Erbfolge oder ein Testament noch ausstehen kann. Der Erbschaftsbesitz endet mit der rechtskräftigen Klärung der Erbfolge.