Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen, in der sie sich gegenseitig als Erben einsetzen oder bestimmte Vermögensgegenstände für den Todesfall regeln. Anders als ein Testament, das einseitig errichtet werden kann, erfordert ein Erbvertrag die Mitwirkung aller Vertragsparteien. Erbverträge sind in der Regel bindend und können nur unter bestimmten Voraussetzungen oder durch gemeinsame Aufhebung geändert werden. Ein Erbvertrag kann für die Beteiligten eine verlässliche Möglichkeit sein, die Nachlassregelung zu gestalten und familiäre Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Errichtung eines Erbvertrags erfordert die notarielle Beurkundung, um die Formvorschriften einzuhalten und Rechtssicherheit zu gewährleisten.