Ergänzungsschöffen sind ehrenamtliche Laienrichter, die bei bestimmten Strafverfahren zusammen mit den Berufsrichtern an der Urteilsfindung teilnehmen. Sie werden vom Gericht hinzugezogen, um das Geschworenengericht oder die Schöffengerichte zu vervollständigen, wenn nicht genügend Hauptamtliche Richter oder Schöffen zur Verfügung stehen. Ergänzungsschöffen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Schöffen und bringen ihre Sichtweisen und Erfahrungen in den Strafprozess ein. Die Auswahl der Ergänzungsschöffen erfolgt ähnlich wie bei den regulären Schöffen durch das zuständige Amtsgericht. Die Beteiligung von Ergänzungsschöffen soll eine breitere Beteiligung der Bevölkerung an der Rechtsprechung gewährleisten und das Vertrauen in die Justiz stärken.