Die erkennungsdienstliche Behandlung ist ein Verfahren, bei dem die Personalien und biometrischen Daten einer Person erfasst werden, um sie im Rahmen von Strafverfolgung und Strafvollstreckung eindeutig identifizieren zu können. Die erkennungsdienstliche Behandlung umfasst üblicherweise die Abnahme von Fingerabdrücken, die Aufnahme von Lichtbildern (Fotos) und die Erfassung weiterer Identifikationsmerkmale wie Körpergröße und Augenfarbe. Diese Daten werden in speziellen Datenbanken gespeichert und dienen der Unterstützung von Ermittlungsverfahren und der Identifikation von Straftätern. Die erkennungsdienstliche Behandlung darf nur bei konkretem Tatverdacht oder auf Anordnung eines Richters erfolgen und unterliegt dem Schutz der Persönlichkeitsrechte.