Ein Ermittlungsrichter ist ein Richter, der im Strafverfahren die Aufgabe hat, die Ermittlungen gegen einen Beschuldigten zu überwachen und zu leiten. Er ist zuständig für Entscheidungen über Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse sowie für die Anordnung von Untersuchungshaft. Der Ermittlungsrichter prüft die Voraussetzungen für solche Maßnahmen und entscheidet, ob sie rechtmäßig und verhältnismäßig sind. Er ist eine wichtige Kontrollinstanz, um die Grundrechte und Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten zu schützen und Missbrauch von Ermittlungsbefugnissen zu verhindern. Der Ermittlungsrichter wird in der Regel vom zuständigen Amtsgericht bestellt und ist unabhängig von den Ermittlungsbehörden.