Ein Eröffnungsbeschluss ist ein Beschluss, den ein Gericht in einem Strafverfahren fasst, um die Eröffnung des Hauptverfahrens zu beschließen. Der Eröffnungsbeschluss erfolgt nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens, wenn die Staatsanwaltschaft genügend belastende Beweise gegen den Beschuldigten gesammelt hat und von einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Schuld ausgeht. Mit dem Eröffnungsbeschluss wird das Strafverfahren formell eröffnet, und der Beschuldigte wird zum Angeklagten. Das Gericht prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und ob die Anklageschrift die Voraussetzungen für ein Hauptverfahren erfüllt. Der Eröffnungsbeschluss markiert den Beginn des gerichtlichen Verfahrens und leitet die Hauptverhandlung ein.