Die Ersatzfreiheitsstrafe ist eine strafrechtliche Maßnahme, die verhängt wird, wenn eine Geldstrafe nicht gezahlt werden kann oder nicht geleistet wird. Anstelle der Geldstrafe wird die Ersatzfreiheitsstrafe verhängt, um die offene Geldschuld durch einen Freiheitsentzug abzuleisten. Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe wird in der Regel in Tagen festgelegt, wobei ein bestimmter Tagessatz der Geldstrafe einem Tag Freiheitsentzug entspricht. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird in Justizvollzugsanstalten vollstreckt, wobei der Verurteilte für jeden Tag seiner Ersatzfreiheitsstrafe einsitzt, um die offene Geldstrafe zu begleichen.