Die Ersatzzwangshaft ist eine Form der Zwangsvollstreckung, die bei beharrlicher Weigerung des Schuldners zur Erfüllung einer bestimmten Verpflichtung angeordnet werden kann. Wenn der Schuldner trotz vorangegangener Androhung und Festsetzung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft weiterhin seiner Verpflichtung nicht nachkommt, kann das Gericht die Ersatzzwangshaft anordnen. Dabei wird der Schuldner in Haft genommen und muss die Haftzeit absitzen, bis er bereit ist, seine Verpflichtung zu erfüllen. Die Ersatzzwangshaft soll sicherstellen, dass Gerichtsentscheidungen und Verpflichtungen durchgesetzt werden und die Rechtsordnung gewahrt bleibt.