Das erweiterte Schöffengericht ist eine besondere Formation eines Strafgerichts, das in bestimmten Strafsachen zuständig ist. Im erweiterten Schöffengericht sind zusätzlich zu den zwei Berufsrichtern noch zwei Schöffen vertreten. Es wird in der Regel bei schwereren Straftaten oder komplexen Fällen eingesetzt, bei denen eine breitere Beteiligung von ehrenamtlichen Schöffen gewünscht ist. Die Schöffen bringen ihre Lebenserfahrung und Alltagsnähe in die Entscheidungsfindung ein und sollen dadurch eine größere Vielfalt an Perspektiven gewährleisten. Das erweiterte Schöffengericht stellt eine Form der Bürgerbeteiligung in der Strafjustiz dar und ist ein wesentliches Element des deutschen Strafprozessrechts.