EU-Verordnungen sind Rechtsakte der Europäischen Union (EU), die in jedem EU-Mitgliedsstaat unmittelbar gelten. Eine EU-Verordnung erlangt ihre Gültigkeit ohne Umsetzung in nationales Recht. Sie ist somit bindend und direkt anwendbar. EU-Verordnungen werden von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union beschlossen. EU-Verordnungen haben Vorrang vor nationalem Recht und sind in allen EU-Mitgliedsstaaten rechtlich verbindlich. Sie werden meistens auf dem Gebiet des Binnenmarkts, der Wirtschafts- und Währungspolitik sowie der Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik erlassen.