Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der vom Europarat 1950 in Rom verabschiedet wurde. Sie hat das Ziel, den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Europa zu gewährleisten. Die EMRK garantiert eine Vielzahl von individuellen Menschenrechten, wie etwa das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Recht auf Meinungsfreiheit und das Recht auf ein faires Verfahren. Jeder Bürger eines Unterzeichnerstaates kann bei Verletzungen der EMRK vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Klage einreichen. Die EMRK stellt eine wichtige Grundlage für den Schutz der Menschenrechte und den Rechtsstaat in Europa dar.