Die Europäische Sozialcharta ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats, der die sozialen Rechte und Grundfreiheiten schützt. Die Charta wurde im Jahr 1961 verabschiedet und garantiert unter anderem das Recht auf Arbeit, die Vereinigungsfreiheit, den Schutz der Familie und das Recht auf soziale Sicherheit. Die Europäische Sozialcharta ist ein bedeutsames Instrument zur Förderung sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit in Europa. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Bestimmungen der Charta umzusetzen und regelmäßig Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung zu erstatten. Der Europäische Ausschuss für Sozialrechte überwacht die Einhaltung der Charta und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der sozialen Situation in den Mitgliedstaaten.