Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein Gerichtshof des Europarates mit Sitz in Straßburg, Frankreich. Er ist zuständig für die Entscheidung über Beschwerden von Einzelpersonen, Gruppen oder Staaten, die behaupten, dass ihre in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Menschenrechte verletzt wurden. Der EGMR gewährleistet die Einhaltung der EMRK durch die Unterzeichnerstaaten und hat eine entscheidende Rolle bei der Festlegung von Standards für den Schutz der Menschenrechte in Europa. Die Urteile des EGMR sind für die Mitgliedstaaten bindend und haben weitreichende Auswirkungen auf die Rechtsprechung und Gesetzgebung in Europa.