Die Ewigkeitsklausel ist ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, der in einigen deutschen Landesverfassungen verankert ist. Sie soll die wesentlichen Grundprinzipien des Grundgesetzes vor Veränderungen schützen. Die Ewigkeitsklausel besagt, dass bestimmte Grundrechte, die Strukturprinzipien der Verfassung und die demokratische Grundordnung nicht abgeschafft oder wesentlich verändert werden dürfen. Sie stellt sicher, dass grundlegende Prinzipien des Rechtsstaats und der Demokratie langfristig gewährleistet sind. Die Ewigkeitsklausel ist ein bedeutsames Element des Verfassungsschutzes und dient der Stabilität und Beständigkeit des Rechtssystems.