Die Exekutive ist eine der drei Gewalten im demokratischen Rechtsstaat und umfasst die Regierung und Verwaltung eines Staates. Sie ist für die Ausführung und Durchsetzung von Gesetzen zuständig. In der Exekutive werden politische Entscheidungen getroffen und umgesetzt. Zu den Aufgaben der Exekutive gehören unter anderem die Verwaltung des Staates, die Umsetzung von Gesetzen, die Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie die Vertretung des Staates nach außen. Die Exekutive besteht aus verschiedenen Behörden und Ämtern auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und wird von der Regierung geleitet.